So trägst du deine Kfz-Versicherung bei der Steuererklärung richtig ein

Steuererklärung Kfz Versicherung eintragen.

Du hast schon ein Auto und hast dich über die KFZ-Versicherung informiert? Super! Aber wie trägst du diese bei der Steuererklärung ein? Keine Sorge, wir helfen dir gerne dabei! In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über die Eintragung deiner KFZ-Versicherung in deiner Steuererklärung wissen musst.

Du musst deine Kfz-Versicherung nicht in deiner Steuererklärung angeben, da sie keine steuerlich abzugsfähige Ausgabe ist. Es ist aber klug, den Beleg aufzuheben, falls du sie später einmal benötigst.

Autoversicherung von Steuer absetzen: Sonderausgaben für Angestellte & Selbstständige

Du als Autofahrer kannst die Kosten für die Autoversicherung ganz einfach von der Steuer absetzen. Wenn Du ein Angestellter bist, kannst Du die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1900 Euro anrechnen lassen. Als Selbstständiger liegt der maximale Betrag sogar bei 2800 Euro. Diese Sonderausgaben kannst Du im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen angeben. Da es sich dabei immer um eine privat genutzte Versicherung handelt, ist die Anrechnung der Autoversicherung auf die Steuer auch nur möglich, wenn das Auto nicht geschäftlich genutzt wird.

Lohnt sich die Angabe von Versicherungen in der Steuererklärung?

Du überlegst, ob sich die Angabe von Versicherungen in deiner Steuererklärung lohnt? Grundsätzlich können wir sagen, dass es sich immer lohnt, die Kosten für Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen, die derzeit bei 1900 Euro für Angestellte und 2800 Euro für Selbständige liegt. Diese Grenze gilt für alle Versicherungen, die du in deiner Steuererklärung angeben möchtest. Wenn du also mehr als diesen Betrag auf Versicherungen ausgegeben hast, musst du den Mehrbetrag leider nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Vermietete Immobilie? Kosten für Gebäudeversicherung sparen!

Du hast eine vermietete Immobilie? Dann kannst Du bei der Gebäudeversicherung Kosten sparen! Die Versicherung lässt sich nämlich problemlos auf den oder die Mieter umlegen – durch die Nebenkostenabrechnung. Allerdings ist es leider so, dass die Gebäudeversicherung steuerlich nicht absetzbar ist. Wenn Du dennoch nicht auf eine solche Versicherung verzichten möchtest, gibt es aber auch andere Möglichkeiten, um Kosten zu sparen. Vergleiche beispielsweise verschiedene Angebote und prüfe, welches für Dich am besten passt.

Anlage Vorsorgeaufwände: Beiträge für Kranken- & Pflegeversicherung eintragen

Du trägst Deine Beiträge in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ (Zeile 46 – 50) Deiner Einkommenssteuererklärung ein. Hier hast Du die Möglichkeit, auch alle anderen Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen zu vermerken, beispielsweise die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn Du Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung geleistet hast, kannst Du diese ebenfalls in dieser Anlage eintragen. Auch Eigenbeiträge zu den Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sowie Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können in der Anlage Vorsorgeaufwände eingetragen werden.

KFZ-Versicherung in der Steuererklärung eintragen

Kfz-Versicherung 2021 in Steuererklärung absetzen

Wenn du dein Auto privat nutzt, kannst du die Kosten für deine Kfz-Haftpflicht bei der Einkommenssteuererklärung 2021 in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Unfall- und Haftpflichtversicherungen“ in Zeile 48 geltend machen. Aber Achtung: Du kannst deine Kfz-Versicherung nur absetzen, wenn du sowohl Versicherungsnehmer als auch Fahrzeughalter bist. Es lohnt sich also, genauer hinzusehen und die Prämie in deine Steuererklärung einzutragen, denn jeder Euro, den du zurückbekommst, ist ein Gewinn für dich!

Vorsorgeaufwendungen: Steuerfreie Zuschüsse & Beiträge beantragen

Du hast vor, einige Vorsorgeaufwendungen über deinen Arbeitgeber abzuschließen? Dann solltest du wissen, dass du dafür steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen beantragen kannst. Insgesamt gibt es für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie die Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen einen Höchstbetrag von 2800 EUR oder 1900 EUR je Person. Dieser Betrag wird jedoch auf den einzelnen Arbeitgeber angepasst. Du solltest also deinen Arbeitgeber kontaktieren, um herauszufinden, welche Höhe für dich gilt. Die Beiträge können auch als Sachbezug oder als Zuschuss gezahlt werden. Wenn du dir unsicher bist, wie du die Beiträge einfordern kannst, kannst du auch einen Steuerberater um Rat fragen.

Angeben persönlicher Daten in Steuererklärung: Steuernr. etc.

Du musst deine persönlichen Daten in deiner Steuererklärung angeben. Zusätzlich zu deinem Namen und Vornamen solltest du deine Steuernummer, deine Sozialversicherungsnummer, eventuelle Zulagenummer und deine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse in Zeile 4 und 5 eintragen. Beachte dabei, dass du alle Daten richtig und vollständig angeben musst, damit deine Steuererklärung korrekt ist. Solltest du dazu noch Fragen haben, kannst du natürlich jederzeit deinen Steuerberater kontaktieren.

Spare Geld: Private Haftpflichtversicherung von Steuern absetzen

Du hast eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und fragst dich, ob du sie von deiner Steuer absetzen kannst? Wir haben gute Nachrichten: Ja, du kannst! Alles, was du dafür benötigst, ist eine private Haftpflichtversicherung und steuerpflichtige Einnahmen. So kannst du deine Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höchstgrenze von 1900 Euro von der Steuer absetzen. Damit sparst du langfristig bares Geld und bist auf der sicheren Seite. Also, worauf wartest du noch? Prüfe jetzt, ob du deine private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen kannst!

Steuerlich absetzbare Versicherungen: Welche sind es?

Du bist dir unsicher, welche Versicherungen du steuerlich absetzen kannst? Viele Versicherungen kannst du leider nicht von der Steuer absetzen – zum Beispiel eine Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung oder eine Private Rechtsschutzversicherung. Aber es gibt auch Ausnahmen. Beispielsweise kannst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen, wenn sie über eine Beitragsrückerstattung verfügt. Außerdem kannst du bestimmte Kosten für eine private Krankenversicherung absetzen. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, welche Versicherungen du von der Steuer absetzen kannst.

Finanzamt billigt beleglose Werbungskosten bis zu 110€ ab

In den meisten Fällen billigt das Finanzamt die beleglose Angabe von Werbungskosten bis zu 110 Euro ab. Das ist super praktisch, denn so musst du nicht immer alle Belege aufheben. Aber auch bei Kontoführungsgebühren gibt es eine Nichtbeanstandungsgrenze – und zwar 16 Euro. Das ist ziemlich hoch, selbst wenn du ein kostenloses Girokonto hast. Trotzdem nimmt das Finanzamt diesen Betrag an.

Kfz Versicherung in Steuererklärung eintragen

Steuern sparen durch Versicherungen: Kranken, Haftpflicht, Risiko-Leben, Unfall & Riester-Rente

Du kannst bei der Steuererklärung verschiedene Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen angeben, um Steuern zu sparen. Dazu zählt zum Beispiel die Krankenversicherung, ein absolutes Muss für jeden. Wenn du älter als 17 Jahre bist, solltest du zudem eine private Haftpflichtversicherung abschließen, um dich gegen finanzielle Schäden abzusichern. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Risikolebensversicherung, die im Falle des plötzlichen Ablebens deines Partners oder deiner Partnerin finanziell abgesichert ist. Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, falls du durch einen Unfall pensioniert wirst oder eine Erwerbsminderung erleidest. Nicht zuletzt ist auch eine Riester-Rente eine gute Idee, um deine Altersvorsorge zu optimieren.

Medikamente absetzen: Mit Rezept Steuern sparen!

Du fragst Dich, ob Du die Kosten für Deine Medikamente bei der Steuer absetzen kannst? Ja, das kannst Du! Allerdings musst Du dafür eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorlegen. Diese Kosten kannst Du dann als außergewöhnliche Belastungen in Deiner Einkommensteuererklärung ansetzen. Allerdings musst Du dabei beachten, dass eine zumutbare Belastung abgezogen wird, bevor die außergewöhnlichen Belastungen wirken.

Spare Geld: Arbeitsrechtsschutz absetzen

Du möchtest deine Rechtsschutzversicherung gern von der Steuer absetzen? Dann kommt hier die gute Nachricht: Du kannst den Arbeitsrechtsschutz von der Steuer absetzen! Allerdings ist es bei den anderen Rechtsschutzleistungen nicht möglich, dass du sie von der Steuer absetzt. Wenn du deine Arbeitsrechtsschutzversicherung in deiner Steuererklärung angeben willst, dann trage sie einfach als Werbungskosten ein. So sparst du bares Geld!

Vorsorgeaufwand: Steuerersparnis durch Kranken- und Altersvorsorge

Du hast die Möglichkeit, unter der Anlage Vorsorgeaufwand verschiedene Aufwendungen zur Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Beiträge für Altersvorsorgeprodukte oder andere Vorsorgeaufwendungen wie etwa eine Haft- oder Unfallversicherung. Damit kannst du dir ein zusätzliches finanzielles Polster sichern und Steuern sparen.

Sonderausgaben: Spare am Jahresende bis zu 72 Euro

Du musst für Sonderausgaben keine gesonderten Anträge stellen. Hier profitierst du automatisch von einem Pauschbetrag. Ledige bekommen 36 Euro vom Finanzamt abgezogen, Ehepaare sogar 72 Euro. Das ist ein schöner Bonus am Ende des Jahres. Also lohnt es sich, die Sonderausgaben gut zu dokumentieren, damit du möglichst viel von dem Pauschbetrag bekommst. Denn das Geld kannst du dann für andere Dinge verwenden.

Steuerabsetzbar bis 1900 Euro: Vorsorgeaufwendungen für Angestellte & Selbstständige

Als Angestellter, Beamter, Rentner oder Student kannst Du Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höchstgrenze von 1900 Euro steuerlich geltend machen. Mehr als dieser Betrag ist nicht absetzbar. Wenn Du selbstständig bist, steigt die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen auf 2800 Euro. Dieser Betrag sollte jedoch nicht überschritten werden, da sonst keine weiteren Ausgaben abgesetzt werden können. Achte also unbedingt auf die Höhe Deiner Vorsorgeaufwendungen!

Sichere dir deine Pendlerpauschale: Bis zu 30 Cent pro Kilometer!

Du als Arbeitnehmer kannst dein Auto auch für den Weg zur Arbeit nutzen und dafür sogar noch Geld bekommen. Laut Steuerrecht kannst du eine sogenannte Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet, dass du pro zurückgelegtem Kilometer bis zu 30 Cent absetzen kannst. Allerdings ist hier ein Höchstbetrag von 4500 Euro pro Jahr vorgesehen. Also nutze deine Chance und sichere dir deine Erstattung!

Außergewöhnliche Belastungen: Steuerlich geltend machen?

Du hast vielleicht schon mal von den außergewöhnlichen Belastungen gehört. Damit sind Kosten gemeint, die man normalerweise nicht hat. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Krankenhaus- oder Arztkosten, für eine Kur, für eine Pflegeperson, für eine Bestattung oder für die Wiederbeschaffung von Besitztümern nach einer Naturkatastrophe wie einem Hochwasser. Auch Unterhaltsleistungen an Bedürftige fallen in diese Kategorie. Wenn du mit solchen Kosten zu kämpfen hast, solltest du dich bei deiner Steuerberatung informieren, ob du deine Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.

Erstatten lassen: Werbungskosten verstehen & Geld sparen

Du hast vielleicht schon einmal von Werbungskosten gehört, aber weißt nicht genau, was es damit auf sich hat? Kein Problem – Werbungskosten sind Kosten, die du in Verbindung mit deiner beruflichen Tätigkeit hast. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsmittel, Arbeitsbekleidung, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €) oder Fortbildungskosten. Du kannst alle diese Kosten steuerlich geltend machen und dir somit einen Teil der Kosten erstatten lassen. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf deine Werbungskosten zu werfen. Denn so sparst du bares Geld und kannst deinen Gewinn erhöhen.

Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen

Du kannst Kontoführungsgebühren in vielen Fällen als Werbungskosten absetzen. Dazu musst du allerdings nachweisen, dass die Gebühren auf beruflich veranlasste Zahlungen entfallen. Das bestätigte auch das Bundesfinanzhof-Urteil vom 9.5.1984 (BStBl 1984 II S 560). Wenn du also ein Geschäftskonto hast und du dafür Gebühren bezahlst, kannst du sie als Werbungskosten absetzen.

Fazit

Du trägst deine KFZ-Versicherung in deiner Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten“ ein. Dort kannst du die Kosten deiner KFZ-Versicherung angeben, die du im vergangenen Jahr gezahlt hast.

Du musst deine Kfz-Versicherung in deiner Steuererklärung angeben, damit du von der Steuer befreit wirst. So kannst du sicher sein, dass du nicht zu viel Steuern zahlst.

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