KFZ Versicherung in Steuererklärung 2014 Eintragen: So gehts!

kfz-Versicherung in Steuererklärung 2014 eintragen

Hallo! Wenn du deine Steuererklärung für das Jahr 2014 ausfüllst und du eine Kfz-Versicherung hast, dann überlege dir, ob du sie auch in deine Steuererklärung eintragen sollst. In diesem Guide erklären wir dir, wo du deine Kfz-Versicherung in deine Steuererklärung 2014 einträgst. Lass uns loslegen!

Du trägst deine Kfz-Versicherung unter „Sonstige Versicherungen“ in deiner Steuererklärung 2014 ein. Dazu musst du einfach auf deiner Steuererklärung zu dem Punkt „Sonstige Versicherungen“ gehen und die entsprechenden Angaben zu deiner Kfz-Versicherung machen.

Kfz-Versicherungskosten richtig in Steuererklärung verbuchen

Du willst deine Kfz-Versicherungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen? Dann ist es wichtig zu wissen, wie du die Kosten richtig verbuchen musst. Falls du dein Auto rein privat nutzt, trage die Kosten der Kfz-Versicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 50 ein. Verwendest du dein Auto hingegen rein beruflich, kannst du die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N in Zeile 45 absetzen. Wichtig ist hierbei, dass du die Kosten jedes Jahr einträgst, da sie sonst nicht anerkannt werden. Eine noch größere Ersparnis kannst du erzielen, wenn du deinen Kfz-Versicherungsvertrag regelmäßig vergleichst. Lass dich dazu am besten von einem Fachmann beraten. So kannst du mit ein wenig Aufwand bares Geld sparen.

Private Haftpflichtversicherung: Bis zu 2800 Euro Steuern sparen!

Du hast eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Super! Dann kannst du die Versicherungsbeiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 48 (Stand 2020) als Sonderausgaben eintragen. Diese Ausgaben können bis zu einer Höchstgrenze von 1900 Euro für Angestellte, Rentner und Beamte und bis zu 2800 Euro für Selbständige abgezogen werden. Dieser Abzug kann deine Steuerlast deutlich senken. Daher lohnt es sich, deine private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe einzutragen.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Schutz & Steuervorteile

Du hast ein Auto? Dann ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung ein Muss. Denn damit bist du im Schadensfall geschützt und zwar auch dann, wenn du selbst Schuld hast. Wusstest du, dass du die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in deiner Steuererklärung angeben kannst und sie als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind? Allerdings wird der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, nicht vom Finanzamt anerkannt. Diese Kosten kannst du also leider nicht geltend machen. Das solltest du bei der Berechnung deiner Steuerlast beachten.

Sach- und Vorsorgeversicherungen zum Schutz Deiner Zukunft

Sachversicherungen schützen Dich und Deine privaten Güter vor unvorhersehbaren Ereignissen. Dazu zählt zum Beispiel Dein Hausrat oder Dein Auto. Der Schutz wird durch eine Versicherungssumme finanziert. Eine solche Sachversicherung kannst Du aber nicht steuerlich geltend machen. Anders sieht es bei Vorsorgeversicherungen aus. Sie sorgen für den Schutz Deines Gesundheitszustands und Deines Vermögens. Außerdem sind gesetzliche Vorsorgeversicherungen immer absetzbar. So kannst Du Einbußen bei der Steuer minimieren. Eine Vorsorgeversicherung ist daher eine sinnvolle Investition in Deine Zukunft.

Kfz Versicherung in Steuererklärung 2014 eintragen

Wohngebäudeversicherung – Schütze Dich vor Schäden & vergleiche Angebote

Du hast ein Haus oder eine Wohnung und möchtest es versichern? Dann ist eine Wohngebäudeversicherung eine wichtige Absicherung für Dich. Die Police schützt Dich vor Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Sturm oder Hagel entstehen können. Auch bei Vandalismus, Leitungswasser und die Kosten für den Wiederaufbau sind abgedeckt. Leider ist die Wohngebäudeversicherung bis auf wenige Ausnahmen nicht steuerlich absetzbar. Denn anders als bei einer Privat-Haftpflichtversicherung, die zur eigenen Vorsorge dient, handelt es sich hierbei um eine Sachversicherung, die nur Sachwerte und nicht Personen absichert. Da es sich aber bei einer Wohngebäudeversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote empfehlenswert, um sich für das günstigste und beste Angebot zu entscheiden. So kannst du die Kosten für die Versicherung möglichst gering halten.

Nutze Pendlerpauschale und spare bares Geld!

Du als Arbeitnehmer kannst, wenn du dein Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzt, eine sogenannte „Pendlerpauschale“ als Werbungskosten absetzen. Dadurch kannst du je zurückgelegten Kilometer 30 Cent veranschlagen. Der Höchstbetrag liegt dabei bei 4500 Euro im Jahr. Dieser Betrag kann aber noch weiter steigen, je nachdem, wie weit du pendelst. Es lohnt sich also, die Entfernung zur Arbeit mal genau zu überprüfen und bei der Steuererklärung anzugeben, denn so sparst du bares Geld.

Steuererklärung: Versicherungen als Vorsorgeaufwendung nutzen

Du kannst bei der Steuererklärung viele Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen angeben. Dazu zählen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, eine Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie eine Risikolebensversicherung. Ebenso können Leistungen zur Zusatzversorgung, wie zum Beispiel die Riester-Rente, angegeben werden. Wenn du die Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung angibst, kannst du Steuern sparen. Zudem erhöhst du deine finanzielle Absicherung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit. Sei also klug und nutze die Vorteile der Versicherungen, indem du sie in deiner Steuererklärung angibst.

Steuerersparnis durch Anlage Vorsorgeaufwand sichern

In der Anlage Vorsorgeaufwand hast Du die Chance, verschiedene Aufwendungen für Deine Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und weitere Vorsorgeaufwendungen wie Haft- oder Unfallversicherungen. Wenn Du zum Beispiel Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge oder zur beruflichen Altersvorsorge gezahlt hast, kannst Du diese steuerlich geltend machen. Dazu musst Du einfach die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen und bei der Steuererklärung einreichen. So kannst Du bares Geld sparen und Deine Vorsorge sinnvoll absichern.

Steuererklärung: Werbungskosten & Kontoführungsgebühren

Wenn du bei deiner Steuererklärung Werbungskosten angeben möchtest, ist das kein Problem. In den meisten Fällen billigt das Finanzamt weiterhin die beleglose Angabe von bis zu 110 Euro an Werbungskosten. Aber nicht nur das: Auch für Kontoführungsgebühren gilt eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag auch dann, wenn du ein kostenloses Girokonto hast. So kannst du deine Steuererklärung jedes Jahr ohne Probleme einreichen. Trotzdem solltest du alle Belege und Quittungen aufheben, die du im Laufe des Jahres für deine Werbungskosten bekommen hast. Denn falls das Finanzamt doch einmal Fragen hat, kannst du diese ganz einfach nachweisen.

Kosten für Ausweisdokumente: Steuerlich absetzbar?

Wenn du ein Ausweisdokument wie einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein benötigst, musst du die Kosten dafür meist selbst tragen. Denn die Kosten für ein solches Dokument zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind daher nicht von der Steuer absetzbar. Es kann allerdings sein, dass du einen Teil der Kosten erstattet bekommst, wenn du ein Ausweisdokument für deine berufliche Tätigkeit benötigst. Das ist beispielsweise bei bestimmten Berufsgruppen wie Piloten oder Fahrern der Fall. Sprich am besten mit deinem Arbeitgeber, ob du eine Erstattung bekommen kannst.

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Kontoführungsgebühren als Werbungskosten: 16€ pro Jahr

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern regelmäßig als Werbungskosten anerkannt. Dabei wird ein Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr zugelassen, ohne dass ein Nachweis erbracht werden muss. Es handelt sich hierbei jedoch um einen Jahresbetrag, welcher nicht monatlich abgerechnet wird. Sollten also höhere Gebühren anfallen, kannst Du diese nur in Höhe des Pauschbetrags als Werbungskosten geltend machen.

Auto als Arbeitsmittel: Kosten abziehen & als Werbungskosten geltend machen

Du fragst Dich, wann Du die Kosten für Dein Autohaben abziehen kannst? Wenn Dein Auto ein Arbeitsmittel für Dich ist, dann kannst Du außergewöhnliche Autokosten wie Diebstahl oder Beschädigung des stehenden Fahrzeugs als Werbungskosten abziehen. Diese Kosten können bei Deiner Steuererklärung in Form von Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn Du zum Beispiel im Rahmen Deines Jobs Fahrten zu Kunden unternimmst, kannst Du Deine Autokosten als Werbungskosten abziehen. Auch für das Parken, Mautgebühren oder die Reparatur des Fahrzeugs kannst Du Werbungskosten geltend machen.

Optimiere Steuererklärung: Wann lohnt sich Versicherungen anzugeben?

Du fragst Dich, wann es sich lohnt, Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben? In der Regel kannst Du davon ausgehen, dass es sich immer lohnt. Allerdings musst Du beachten, dass es eine Höchstgrenze gibt, die je nach Beruf unterschiedlich ausfällt. Angestellte dürfen bei den Vorsorgeaufwendungen insgesamt 1900 Euro im Jahr angeben, Selbständige hingegen 2800 Euro. Es lohnt sich also, einzelne Versicherungen genauer zu betrachten und den Überblick über die einzelnen Posten zu behalten. So kannst Du die Steuerersparnis optimal nutzen.

Sonstige Vorsorgeaufwände: Steuern sparen durch Kfz-Haftpflichtversicherung

Du trägst Deine Beiträge zu den Vorsorgeaufwänden in Zeile 46 bis 50 der Anlage Vorsorgeaufwände Deiner Einkommenssteuererklärung ein. Hier kannst Du auch Beiträge für andere Versicherungen wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung angeben. Diese werden auch als sonstige Vorsorgeaufwendungen bezeichnet und können hier eingetragen werden. Auf diese Weise kannst Du ebenfalls Steuern sparen.

Wohngebäudeversicherung: Eine sinnvolle Investition zur Absicherung

Fazit: Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht absetzbar. Allerdings ist sie dennoch eine sinnvolle Investition, um das eigene Zuhause optimal vor Schäden abzusichern. Denn die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und dient dazu, das eigene Vermögen zu schützen. Leider kann die Wohngebäudeversicherung nicht in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, aber das sollte dich nicht davon abhalten, dein Heim optimal abzusichern.

Steuerersparnis durch Werbungskosten: Kosten absetzen!

Kennst du schon die steuerlich absetzbaren Werbungskosten? Mit ihnen kannst du Geld sparen, das du für deine berufliche Tätigkeit ausgegeben hast. Zu diesen Kosten zählen zum Beispiel Arbeitsmittel, Bekleidung, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten und Kontoführungsgebühren (bis zu einer pauschalen Höhe von 16 €). Allerdings solltest du darauf achten, dass du die Werbungskosten ordnungsgemäß dokumentierst und nur die Kosten absetzen kannst, die du auch tatsächlich für deine berufliche Tätigkeit ausgegeben hast. Auch Fortbildungskosten können oftmals als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kosten für Medikamente reduzieren: Ermäßigungen & Versicherungen

Du kannst Medikamente, die du ohne Rezept kaufst, leider nicht von der Steuer absetzen. Aspirin, Nasenspray, Hustensaft und andere Arzneimittel, die du ohne ärztliche Verordnung kaufst, können leider nicht als steuerliche Ausgaben geltend gemacht werden. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie du deine Kosten für Medikamente reduzieren kannst. Zum Beispiel kannst du bei Apotheken nach Ermäßigungen fragen, wenn du eine Krankenkassenkarte oder ein ähnliches Dokument vorlegst. Auch viele Versicherungen bieten einen Teil der Kosten für Medikamente an. Es lohnt sich also, verschiedene Angebote zu vergleichen, bevor du deine Medikamente kaufst.

Medikamente beim Steuerabzug: ärztl. Rezept & zumutbare Belastung

Du hast dich gefragt, ob du Medikamente bei der Steuer absetzen kannst? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn für die Einnahme der Medikamente ein ärztliches Rezept vorliegt. Dieses muss du dann in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Dabei wird dann die zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann kannst du die Medikamentenkosten als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, die deine Steuerlast reduzieren.

Steuererklärung: Versicherungen richtig angeben

Du musst beim Einreichen Deiner Steuererklärung in Deiner Anlage Vorsorgeaufwand die meisten Versicherungen angeben. Wenn die Versicherungen beruflich bedingt sind, musst Du sie in der Anlage N als Werbungskosten angeben. Für Riester-Verträge gibt es darüber hinaus eine eigene Anlage AV, die Du ebenfalls ausfüllen musst. Vergiss nicht, diese Versicherungen anzugeben, da Du sonst eventuell eine Nachzahlung an das Finanzamt schuldest.

Kann man Kosten für TÜV-Hauptuntersuchung von der Steuer absetzen?

Du fragst Dich, ob Du die Kosten für Deine TÜV-Hauptuntersuchung von der Steuer absetzen kannst? Leider ist das nicht möglich. Jährlich können bei der Steuer zahlreiche Kosten abgesetzt werden, doch die Kosten der Hauptuntersuchung als solche fallen allerdings nicht darunter. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die Reparaturen, die während der Untersuchung notwendig wurden, von der Steuer abzusetzen. Du musst dazu aber eine Rechnung über die Reparaturen vorweisen können. Schau also genau nach, welche Kosten in deiner Rechnung aufgeführt sind. Wenn Du den Betrag für die Reparaturen einzeln nachweisen kannst, kannst Du diese Kosten bei der Steuer absetzen.

Zusammenfassung

Die Kfz-Versicherung musst du im Kasten „Versicherungen“ der Anlage V auf Seite 2 deiner Steuererklärung 2014 eintragen. Dort findest du auch Erläuterungen, wie du die Kosten für die Versicherung einträgst. Aber keine Sorge, es ist ziemlich einfach. Falls du noch Fragen hast, kannst du immer noch Steuerberater fragen.

Du hast also herausgefunden, wo du deine Kfz-Versicherung in deiner Steuererklärung 2014 eintragen kannst. Jetzt kannst du deine Steuererklärung sicher und korrekt ausfüllen und einreichen.

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