So trägst du die Kfz Steuer in deiner Steuererklärung richtig ein – Unsere Anleitung hilft dir dabei

Kfz-Steuer in der Steuererklärung eintragen

Hallo! Wenn du dich schon mal gefragt hast, wo du in deiner Steuererklärung die Kfz-Steuer eintragen musst, dann bist du hier richtig. Ich erkläre dir in diesem Artikel, wo du die Kfz-Steuer eintragen musst. Lass uns also loslegen!

Die Kfz-Steuer wird in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen. Du musst einfach die Kfz-Steuer, die Du im vergangenen Jahr gezahlt hast, angeben, zusammen mit einigen anderen relevanten Daten. So kannst Du die Steuer geltend machen und von einigen Ermäßigungen profitieren.

Kfz-Steuer und Kosten steuerlich geltend machen

Du hast ein Auto und möchtest wissen, wie du die Kfz-Steuer und andere Kosten für dein Fahrzeug steuerlich geltend machen kannst? Grundsätzlich kannst du diese als Unternehmer oder Selbstständiger von der Steuer absetzen. Dazu gehören sowohl Anschaffungs- als auch Haltungskosten wie beispielsweise Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung oder Reparaturen. Diese Kosten werden dann als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht. Natürlich gibt es hierbei einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um eine steuerliche Absetzbarkeit zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vorab gut informierst, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Sonderausgaben: Steuerersparnis durch Absetzbarkeit

Du hast schon mal von Sonderausgaben gehört? Sonderausgaben sind Kosten, die du nicht als Werbungskosten steuerlich geltend machen kannst, aber zur privaten Lebensführung zählen. Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Beiträge für Versicherungen, Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge. Diese Kosten kannst du als Sonderausgaben von deiner Steuer absetzen. Dabei musst du jedoch darauf achten, dass du die jeweiligen Höchstbeträge nicht überschreitest. Einige Sonderausgaben kannst du auch nur in Kombination mit anderen absetzen. Dazu musst du dich im Vorfeld über die steuerlichen Regelungen informieren.

Finanzielle Sicherheit: Versicherungen und Steuerabzüge

Du wünschst Dir mehr finanzielle Sicherheit? Dann ist es wichtig, dass Du Dich über die richtigen Versicherungen informierst. Leider musst Du hierbei auch beachten, dass nicht alle Versicherungen auch steuerlich absetzbar sind. Generell gilt, dass Versicherungen, die den Schutz vor Schäden durch Unfall oder Unwetter beinhalten, nicht steuerlich absetzbar sind. Zu diesen Versicherungen zählen beispielsweise die Hausrat-, Kfz-Kasko- und die private Rechtsschutzversicherung. Trotzdem kann es sich lohnen, in diese Versicherungen zu investieren. Denn im schlimmsten Fall kann Dich so eine Versicherung vor einem finanziellen Ruin bewahren. Informiere Dich daher am besten, welche Versicherungen für Dich sinnvoll sind und sorge so für ein Plus an Sicherheit.

Haftpflichtversicherung in Steuererklärung eintragen

Du hast eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann kannst du die Beiträge im Rahmen deiner Steuererklärung geltend machen. Du musst die Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 50 eintragen. Beachte aber, dass es hier einen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Kalenderjahr gibt. Alles, was darüber hinausgeht, kannst du nicht in deiner Steuererklärung angeben. Solltest du zu zweit eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kannst du die Beiträge getrennt voneinander angeben. In dem Fall sind pro Person 1.050 Euro möglich. Vergiss nicht, auch den Beitragsrechner des Finanzamts zu nutzen, wenn du deine Beiträge einträgst. So kannst du sichergehen, dass du keine falschen Angaben machst.

KFZ Steuer in der Steuererklärung eintragen

Werbungskosten: Finanzamt akzeptiert bis zu 110 Euro

In den meisten Fällen akzeptiert das Finanzamt weiterhin die beleglose Angabe von Werbungskosten bis zu 110 Euro. Allerdings musst Du, wenn Du ein kostenloses Girokonto hast, ein bisschen mehr beachten. Hier gilt eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro, die das Finanzamt auch akzeptiert. Wenn Du Dein Konto jedoch nicht kostenlos hast, kannst Du bis zu 110 Euro beleglos angeben. Daher ist es wichtig, dass Du vorher die Konditionen Deines Girokontos kennst, um die Kosten richtig einzuschätzen.

Steuerersparnis: Werbungskosten als Arbeitnehmer geltend machen

Du kannst als Arbeitnehmer jedes Jahr Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsmittel, eine spezielle Arbeitsbekleidung, Fahrtkosten, Kosten für ein Arbeitszimmer, Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €) oder Fortbildungskosten. Es lohnt sich also, einen Blick auf deine Ausgaben zu werfen, denn so kannst du bei deiner Steuererklärung vielleicht einiges sparen! Wichtig ist, dass die Kosten direkt mit deinem Beruf zusammenhängen und dass du alle Belege aufhebst, um sie bei der Steuererklärung vorlegen zu können.

Berufsrisiken absichern und Steuervorteile nutzen

Hast du einen Beruf, der besonderen Risiken ausgesetzt ist, solltest du unbedingt darüber nachdenken, dich dagegen abzusichern. Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, sind in Deutschland steuerlich absetzbar. Das gilt beispielsweise für berufsbedingte Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Wenn Du zum Beispiel eine Unfallversicherung abgeschlossen hast, die ausschließlich berufliche Risiken abdeckt, kannst Du die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung angeben. So kannst Du Steuern sparen und bist gleichzeitig für den Fall eines Schadens abgesichert.

Außergewöhnliche Belastungen & Sonderausgaben: Steuerersparnis erzielen

Als Selbstständiger hast du bestimmt schon von „außergewöhnlichen Belastungen“ oder „Sonderausgaben“ gehört. Damit sind Aufwendungen, Ausgaben oder Beträge gemeint, die zwar für den eigenen Lebensunterhalt notwendig sind, aber ohne gesetzliche Regelung nicht vom Finanzamt abgesetzt werden dürfen. Ein Beispiel hierfür sind Kosten für den Erhalt der eigenen Gesundheit. Diese können aber unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden und du kannst so deine Steuerlast verringern. Es ist also wichtig, die genauen Kriterien der Abzugsmöglichkeiten zu kennen, sodass du bei deiner Steuererklärung nichts unerwähnt lässt.

Wohngebäudeversicherung: Nicht absetzbar, aber empfehlenswert

Fazit: Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht absetzbar. Damit du dein Haus oder deine Wohnung im Fall eines Schadens finanziell abgesichert bist, empfehlen wir dir eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Diese gehört zu den Sachversicherungen und dient allein der Absicherung deines Vermögens. Leider kann die Wohngebäudeversicherung nicht in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Es lohnt sich aber, die Prämien für die Wohngebäudeversicherung in die jährlichen Kosten für dein Haus oder deine Wohnung mit einzurechnen, denn so bist du auf der sicheren Seite.

Telefon- & Internetkosten als Werbungskosten absetzen

Als Arbeitnehmer hast Du die Möglichkeit, Deine Telefon- und Internetkosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Allerdings sind diese Kosten nur als Werbungskosten anerkannt, wenn Du privat mit dem Anschluss oder Handy beruflich telefonierst oder das Internet nutzt. Hierbei ist es wichtig, dass Du die Kosten abrechnen kannst, um diese dann im Rahmen der Steuererklärung geltend machen zu können. Für eine Abrechnung ist es ratsam, die entsprechenden Rechnungen aufzuheben, um die Kosten nachweisen zu können.

 KFZ-Steuer in der Steuererklärung eintragen

Außergewöhnliche Belastungen bei Steuererklärung geltend machen

Du hast unerwartete Kosten, die nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden? Dann kannst du sie als außergewöhnliche Belastungen bei deiner Steuererklärung angeben. Das kann sich für dich lohnen, denn du kannst bis zu 4.000 Euro pro Person und Jahr geltend machen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen neben den Kosten für Medikamente auch Kosten für Hilfsmittel wie Rollstuhl, Gehhilfen oder orthopädische Schuhe. Gleiches gilt für Mehraufwendungen für Pflegedienstleistungen, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt werden. Aber auch Kosten für Klinik- oder Kuraufenthalte, sofern du einen Eigenanteil bezahlen musst, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die Aufwendungen für das jeweilige Kalenderjahr erbracht werden und du eine Quittung oder Rechnung vorweisen kannst.

15.000 Kilometer & mehr: Fahrtkosten nachweisen & steuerlich absetzen

Du hast in letzter Zeit viel mit deinem Auto unterwegs sein? Dann solltest du jeden Kilometer wegen der Fahrtkosten nachweisen können. Hast du pro Jahr mehr als 15000 Kilometer zurückgelegt, solltest du Belege sammeln. Als Beleg eignen sich Rechnungen mit dem Kilometerstand der Werkstatt, Belege vom TÜV oder Dekra und natürlich Tankquittungen. Es lohnt sich, die Unterlagen ordentlich aufzubewahren, denn sie können beim Finanzamt bei der Abgabe deiner Steuererklärung als Beleg für die Fahrtkosten dienen.

Kann man Kosten für rezeptfreie Medikamente absetzen?

Du möchtest Deine Hausapotheke aufstocken, aber weißt nicht, ob Du die Kosten dafür von der Steuer absetzen kannst? Leider musst Du hier enttäuscht werden, denn die Kosten für rezeptfreie Medikamente, wie zum Beispiel Aspirin, Nasenspray oder Hustensaft, kannst Du nicht von der Steuer absetzen. Aber keine Sorge: Die Kosten für andere Arzneimittel, die ein Rezept benötigen, kannst Du problemlos absetzen. Achte dabei immer darauf, dass die Kosten nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehen. Dann kannst Du Deine Kosten steuerlich geltend machen.

Medikamente steuerlich absetzen: Ja, mit ärztlichem Rezept!

Du fragst Dich, ob Du Deine Medikamente bei der Steuer absetzen kannst? Die Antwort ist ja! Wenn Du eine ärztliche Verordnung (Rezept) hast, kannst Du die Kosten in Deiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Dabei wird allerdings eine zumutbare Belastung abgezogen, sodass erst dann ein Steuervorteil entsteht. Es ist also wichtig, dass Du bei der Beantragung der Steuerermäßigungen alle erforderlichen Unterlagen bereithältst. Wenn Du Dir unsicher bist, solltest Du Dich an einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft wenden.

Kontoführungsgebühren als Werbungskosten: Steuerersparnis durch Pauschbetrag von 16 Euro

Kontoführungsgebühren können als Werbungskosten von den Finanzämtern anerkannt werden – und zwar in Form eines Pauschbetrags von 16 Euro pro Jahr. Dabei ist es egal, wann Du ein Konto eröffnest. Egal ob im Januar oder im Dezember – Dein Jahresbetrag bleibt unverändert bei 16 Euro. Damit hast Du die Möglichkeit, auch in den Monaten, in denen Du keine Kontoführungsgebühren bezahlt hast, noch eine Steuerersparnis zu erzielen. Es lohnt sich also, Kontoführungsgebühren zu sparen, denn durch den Pauschbetrag kannst Du von den Finanzämtern einen Teil Deiner Kosten erstattet bekommen.

Werbungskosten geltend machen: So sparst Du Steuern

Du hast in einem Jahr mehr als 1000 Euro an Werbungskosten – das erkennt das Finanzamt automatisch an. Doch es kann sein, dass Du weit mehr ausgegeben hast. In dem Fall musst Du alle Posten in der Steuererklärung einzeln auflisten und, wenn nötig, auch belegen können. Dazu kannst Du beispielsweise Belege oder Kontoauszüge beilegen. Auch ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn es sich um Kosten für Fort- und Weiterbildungen handelt, kann als Nachweis dienen. Mit den richtigen Unterlagen kannst Du deine Werbungskosten geltend machen und so vielleicht Steuern sparen.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwände eintragen

Du trägst Deine Beiträge in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ Deiner Einkommenssteuererklärung ein. Dazu gehören auch Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Du in Zeile 46 bis 50 eintragen kannst. Diese Versicherung schützt Dich vor Schäden, die durch Dein Auto an anderen entstehen. Außerdem kannst Du hier noch weitere Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen. Dies kannst Du beispielsweise bei Beiträgen für eine private Krankenversicherung oder für eine Risikolebensversicherung tun.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Welche Kosten kannst Du absetzen?

Du kannst bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil der Beiträge in Deiner Steuererklärung angeben. Diese sind dann als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Allerdings kannst Du den Teil des Beitrags, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, nicht vom Finanzamt anerkennen lassen. Es lohnt sich also, genau zu überprüfen, welche Kosten Du geltend machen kannst. Beachte hierbei, dass sich die Höhe der Sonderausgaben jedes Jahr ändern kann. Deshalb solltest Du regelmäßig einen Blick auf die aktuellen Bestimmungen werfen.

Lohnt sich Steuervorteil durch Versicherungen?

Du fragst dich, wann es sich lohnt, Versicherungen in deiner Steuererklärung anzugeben? Grundsätzlich lohnt es sich immer, Versicherungen dieser Art anzugeben, da du so Steuern sparen kannst. Allerdings solltest du beachten, dass es eine Obergrenze gibt, wenn du Vorsorgeaufwendungen als Steuervorteil angeben willst. Für Angestellte liegt diese Grenze derzeit bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro. Solltest du diese Grenze überschreiten, können leider keine weiteren Steuervorteile mehr in Anspruch genommen werden. Es lohnt sich daher, deine Versicherungsbeiträge im Auge zu behalten, damit du nicht zu viele auf einmal angeben musst.

Unterhaltszahlungen geltend machen: 180 Euro bei Steuer sparen

Du hast Unterhaltszahlungen geleistet und möchtest dafür bei deiner Steuererklärung eine Vergütung erhalten? Dann kann es sein, dass du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen kannst. Dazu hat der Fiskus eine Pauschale von 180 Euro festgelegt, die du als Kosten ansetzen kannst. Allerdings darf das Vermögen des bedürftigen Angehörigen, für den du Unterhalt zahlst, maximal 15500 Euro betragen. Ist es höher, kannst du die Kosten nicht geltend machen. Daher lohnt es sich, vorab zu prüfen, ob du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen kannst. So kannst du bei deiner Steuererklärung eine Vergütung erhalten und Geld sparen.

Fazit

Die Kfz-Steuer musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung eintragen. Dort gibt es einen speziellen Steuerposten, auf den du deine Kfz-Steuer eintragen kannst. Denk daran, dass du die Kfz-Steuer nur dann absetzen kannst, wenn du das Fahrzeug tatsächlich zu beruflichen Zwecken nutzt.

Du siehst also, dass die Kfz-Steuer in der Steuererklärung eingetragen werden muss, um richtig versteuert zu werden. Deshalb solltest du immer daran denken, die Kfz-Steuer richtig in deiner Steuererklärung anzugeben.

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